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   OLG Frankfurt, 02.02.2006 - 16 U 92/05   

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https://dejure.org/2006,10545
OLG Frankfurt, 02.02.2006 - 16 U 92/05 (https://dejure.org/2006,10545)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02.02.2006 - 16 U 92/05 (https://dejure.org/2006,10545)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02. Februar 2006 - 16 U 92/05 (https://dejure.org/2006,10545)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 651d BGB, § 651e BGB
    Reisevertrag: Minderung wegen nicht regulierbarer Klimaanlage; unzureichende Meerwasserqualität; Kündigung bei erheblichen Beeinträchtigungen

  • reise-recht-wiki.de

    Minderung wegen nicht regulierbarer Klimaanlage

  • Judicialis

    BGB § 651 e; ; BGB § 651 f

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Mangel / Minderung / Kündigung / Klimaanlage / Frühstücksbuffet / Baulärm / Ölverschmutzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 651e § 651f
    Reisemängel als Kündigungsgrund eines Reisevertrages, Erforderlichkeit der Gesamtwürdigung aller Umstände

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Hotel in Werftnähe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Geltendmachung von Schadensersatz wegen entgangener Urlaubsfreude; Umfang der Bewertung von vermeintlichen Missständen in einem Mittelklassehotel als Reisemangel; Konkludente Kündigung eines Reisevertrages durch unvermittelte Rückreise vor Ende des gebuchten Zeitraums; ...

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Frankfurt, 06.09.2004 - 16 U 41/04

    Reisevertragskündigung wegen Mängeln: Vorliegen einer "erheblichen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.02.2006 - 16 U 92/05
    Der Senat hat indessen in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß eine am Reisezweck und am Reisecharakter orientierte Gesamtwürdigung aller Umstände erforderlich ist und auf starre Prozentsätze nicht abgehoben werden kann (RRa 1995, 224 m. w. N; NJW-RR 2005, 132 = RRa 2005, 61).
  • LG Hannover, 10.04.1991 - 11 S 284/90
    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.02.2006 - 16 U 92/05
    Andere Gerichte ziehen dagegen einen Vergleich zu § 651 f Abs. 2 BGB und sehen erst ab einer fiktiven Minderung des Reisepreises von 50 % die Erheblichkeitsschwelle überschritten (Landgericht Hannover NJW-RR 1986, 213; 1992, 50, 98, 194).
  • LG Hannover, 30.05.1985 - 3 S 34/85
    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.02.2006 - 16 U 92/05
    Andere Gerichte ziehen dagegen einen Vergleich zu § 651 f Abs. 2 BGB und sehen erst ab einer fiktiven Minderung des Reisepreises von 50 % die Erheblichkeitsschwelle überschritten (Landgericht Hannover NJW-RR 1986, 213; 1992, 50, 98, 194).
  • LG Frankfurt/Main, 19.10.1992 - 24 S 68/92
    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.02.2006 - 16 U 92/05
    Das Landgericht Frankfurt am Main (NJW-RR 1993, 61, RRa 1995, 67 und 89, RRa 1997, 42) meint, bereits bei Mängeln mit einem Gesamtgewicht von 20 % sei eine erhebliche Beeinträchtigung der Reise gegeben.
  • LG Frankfurt/Main, 17.12.2009 - 24 S 140/09

    Kündigung des Reisevertrages / neuer Schwellenwert 35 %

    Weiterhin wird, insbesondere vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main (RRa 1995, 224, 225; NJW-RR 2005, 132, 132/133; RRa 2006, 160, 162 u. 259, 261), die Auffassung vertreten, dass eine am Reisezweck und am Reisecharakter orientierte Gesamtwürdigung aller Umstände erforderlich sei und auf starre Prozentsätze nicht abgehoben werden könne.

    Maßgebend ist vor allem auch, ob dem Reisenden die Fortsetzung der Reise angesichts der Reisemängel zumutbar ist (vgl. auch OLG Frankfurt am Main, RRa 2006, 160, 162 u. 259, 261).

    So geht auch das Oberlandesgericht Frankfurt am Main davon aus, dass fiktive Minderungssätze durchaus ergänzend herangezogen werden können und als Anhalt dienen können (vgl. OLG Frankfurt am Main, RRa 2006, 160, 162 u. 259, 261; ebenso Palandt/Sprau, BGB, 68. Aufl., 2009, § 651 e, Rn. 2).

  • LG Frankfurt/Main, 21.02.2011 - 24 O 66/10

    Badeurlaub / Kündigung / Erheblicher Reisemangel / Gesamtwürdigung / Fiktive

    Weiterhin wird, insbesondere vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main (RRa 1995, 224, 225; NJW-RR 2005, 132, 132/133; RRa 2006, 160, 162 u. 259, 261), die Auffassung vertreten, dass eine am Reisezweck und am Reisecharakter orientierte Gesamtwürdigung aller Umstände erforderlich sei und auf starre Prozentsätze nicht abgehoben werden könne.

    Maßgebend ist vor allem auch, ob dem Reisenden die Fortsetzung der Reise angesichts der Reisemängel zumutbar ist (vgl. auch OLG Frankfurt am Main, RRa 2006, 160, 162 u. 259, 261).

    So geht auch das Oberlandesgericht Frankfurt am Main davon aus, dass fiktive Minderungssätze durchaus ergänzend herangezogen werden können und als Anhalt dienen können (vgl. OLG Frankfurt am Main, RRa 2006, 160, 162 u. 259, 261; ebenso Palandt/Sprau, BGB, 70. Aufl., 2011, § 651 e, Rn. 2).

  • LG Frankfurt/Main, 17.12.2009 - 24 S 119/09

    Selbstabhilfe / Hotelwechsel / Erhebliche Beeinträchtigung / Neuer Schwellenwert

    Weiterhin wird, insbesondere vom OLG Frankfurt a.M. (RRa 1995, 224, 225; NJW-RR 2005, 132 f.; RRa 2006, 160, 162 u. 259, 261), die Auffassung vertreten, dass eine am Reisezweck und am Reisecharakter orientierte Gesamtwürdigung aller Umstände erforderlich sei und auf starre Prozentsätze nicht abgehoben werden könne.

    Maßgebend ist vor allem auch, ob dem Reisenden die Fortsetzung der Reise angesichts der Reisemängel zumutbar ist (vgl. auch OLG Frankfurt a.M., RRa 2006, 160, 162 u. 259, 261).

    So geht auch das OLG Frankfurt a.M. davon aus, dass fiktive Minderungssätze durchaus ergänzend herangezogen werden können und als Anhalt dienen können (vgl. OLG Frankfurt a.M., RRa 2006, 160, 162 u. 259, 261; ebenso Palandt/Sprau, BGB [68. Aufl. 2009], § 651e, Rn. 2).

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